An einen ähnlichen russischen Auspruch haben wohl die Verantwortlichen im Kreml gedacht, als sie nach erfolgreicher „Intervention“ und wohl nach langen Überlegungen, beschlossen haben die Unabhängigkeit von Abchasien und Süd-Ossetien anzuerkennen.
Schon während die russische Intervention noch lief, wurde intensiv darüber diskutiert, ob diese in dieser Form gerechtfertigt war und wie diese im Vergleich mit der Nato-Intervention im Kontext des Kosovo-Konfliktes zu bewerten ist. Mit der Anerkennung der beiden Provinzen, welche von Präsident Medvedjev u.a. auch mit dem Fall Kosovo begründet wurde, wurde diese Diskussion mit einem Schlag zu einem der wichtigeren Themen in der internationalen Presse. Dabei kommen fast alle Kommentatoren zu dem Schluss, dass die Ausgangslage keineswegs vergleichbar wäre und die Lage völkerrechtlich komplett unterschiedlich zu bewerten ist. Allerdings wurde bei der Bewertung der Ausgangssituationen von beiden Konflikten recht großzügig mit den historischen Fakten und mit der Auslegung von völkerrechtlichen Normen umgegangen. Diese Diskussion geht aber am Kern des Problems ein wenig vorbei, da es nicht darum geht wie in Europa und den USA die Lage beurteilt wird, sondern wie Moskau diese ganzen Vorgänge bewertet.
Der Standpunkt der russischen Regierung war im Falle des Kosovos klar: keine Verletzung der territorialen Integrität eines souveränen Staates. Dieser Standpunkt wurde jedoch komplett missachtet und so kam es, dass die Unabhängigkeit des Kosovo von der Mehrheit der EU-Mitglieder, den USA und einigen weiteren Ländern anerkannt wurde. Dieser weitreichende Schritt wurde jedoch bis heute nur von rund 50 Staaten mitgetragen. Er wurde damit begründet, dass er auch nach „intensiven“ Verhandlungen alternativlos geblieben sei. Allerdings darf man sich als Beobachter dieses Verhandlungsspektakels schon die Frage stellen, über was den verhandelt wurde? Der einen Seite wurde das gewünschte Ergebnis schon zugesichert, während der andere Verhandlungspartner lediglich zum abnicken/unterzeichnen vorgesehen war. Russland hat nach dieser Episode zwar protestiert, es musste jedoch auch zur Kenntnis nehmen, dass es in dieser Frage nicht genügend Mittel zur Verfügung hatte, um mehr Gehör zu finden.
Eigentlich war schon abzusehen, dass Russland irgendwann und in irgendeinem Gebiet, welches strategisch günstiger liegt, auch zu diesem „Recht des Stärkeren“ greifen könnte. Das dies nun schon so bald geschieht ist der falschen Lagebeurteilung der georgischen Seite geschuldet.
Es wird bei der Betrachtung der ganzen Sache schnell klar, dass es den beteiligten Nationen weder bei der Anerkennung des Kosovos, noch im Fall der Anerkennung Abchasiens und Süd-Ossetiens um das Völkerrecht geht.
Anstelle des Völkerrechts tritt das Recht des Stärkeren. Dieses äußert sich dadurch, dass für/durch Entscheidungen von Staaten die mächtig genug sind, nie völkerrechtliche Präzedenzfälle entstehen, sondern lediglich „Einzelfälle“, welche von der jeweils stärksten Macht „im Spiel“ definiert werden.
Deshalb sehen die westlichen Staaten den Fall Kosovo nicht als Präzedenzfall an und können sich jetzt wieder auf das im Kosovo-Fall objektiv missachtete Völkerrecht berufen. Genauso läuft auch Russland nicht Gefahr, durch seine Anerkennung im Falle Abchasiens/Süd-Ossetiens, seinen ansonsten vertretenen Standpunkt, bei dem der territorialen Integrität Priorität gegenüber dem Selbstbestimmungsrecht der Völker eingeräumt wird, aufgeben zu müssen. D.h. Russland wird in diesem Fall seine Vorbehalte bei Seite schieben, sich aber gestützt auf seine militärische und strategische Macht das Recht herausnehmen das ganze als Einzelfall zu deklarieren.
Das Völkerrecht gilt also weiterhin, jedoch nur für die Nationen, welche ihre Ansprüche nicht schnell, „effektiv“ oder auch brutal in die eigenen Hände nehmen können.
Für jeden friedliebenden Menschen ist dies eine besorgniserregende Entwicklung, für die meisten beteiligten Staatschefs nur ein realpolitisches Machtspiel. Das hätten die Verantwortlichen, die so schnell bereit waren das Kosovo anzuerkennen, bedenken sollen. Man besitzt nur eine „völkerrechtliche Definitionsmacht“, wenn der Gegner wirklich in jeder Hinsicht unterlegen ist. Dabei spielt es letztlich keine Rolle wie solche Schritte begründet werden und was alles in diesen Regionen vorher passiert ist, denn auch diese Dinge lassen sich leider fast beliebig interpretieren.
Diesmal verzichte ich auf irgendwelche Verweise, ich möchte aber allen empfehlen sich die Mühe zu machen auf den Seiten der deutschen und internationalen Presse einige der Artikel, Kommentare und Lesermeinungen zu diesem Thema anzuschauen. Zyniker werden sich über einige geistige Verrenkungen amüsieren können, mit denen von vielen Autoren versucht wird die Parallelen zwischen dem Kosovo und den beiden georgischen Fällen umzudeuten/zu verneinen. Menschen die sich mehr sorgen um den Frieden machen werden wahrscheinlich über die Sprache, Argumentation und Häme erschrecken, mit denen sich viele der Beteiligten zum Thema äußern.